Komplett unbegrenzt ist das auch nicht. Relevantes Zitat aus § 140 SGB III:
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pendelzeit ab mehr als zweieinhalb Stunden als unverhältnismäßig anzusehen.
Ein zumutbarer Arbeitsweg ist zudem nicht gegeben, wenn die Pendelzeit mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden pro Tag beträgt.
SGB lässt sich allerdings relativ leicht ändern, und Gerichtsurteile werden gerade in diesem Bereich ohnehin gerne ignoriert.
Alles, aber ich kenne tatsächlich Leute die das freiwillig gemacht haben (allerdings für deutlich mehr Geld als man bei einem Vermittlungsvorschlag-Job bekommt). Die Frage ist eigentlich eher, ob das Jobcenter einen zwingen darf, für einen Job umzuziehen. Mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen eher nicht, bei jungen Alleinstehenden aber wohl durchaus.
Komplett unbegrenzt ist das auch nicht. Relevantes Zitat aus § 140 SGB III:
SGB lässt sich allerdings relativ leicht ändern, und Gerichtsurteile werden gerade in diesem Bereich ohnehin gerne ignoriert.
Zweieinhalb Stunden Pendelzeit sind zumutbar?! Was läuft da falsch.
Pendelzeit sollte einfach als arbeitszeit bezahlt werden, und das problem ist vom tisch
Aber denk doch mal an die armen Unternehmer
Alles, aber ich kenne tatsächlich Leute die das freiwillig gemacht haben (allerdings für deutlich mehr Geld als man bei einem Vermittlungsvorschlag-Job bekommt). Die Frage ist eigentlich eher, ob das Jobcenter einen zwingen darf, für einen Job umzuziehen. Mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen eher nicht, bei jungen Alleinstehenden aber wohl durchaus.