Lidl wollte die gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten für Lebensmittelhändler als verfassungswidrig einstufen lassen. Vorerst wird daraus nichts.
Als Ausnahme weil die nicht im KrWG sondern als eigenes im BattG(Batteriegesetz) geregelt sind. Aber ja, müssen auch zurückgenommen werden.
Der Gedanke ist immer derselbe, aber Lobbyverbände wehren sich soweit sie können. Sowas wie Pfand auf Saftflaschen zum Beispiel.
Pappe und so wird ja im Supermarkt auch Angeboten. Da stehen nach der Kasse ja diese Mülleimer die oftmals maßlos überfüllt sind.
Als Ausnahme weil die nicht im KrWG sondern als eigenes im BattG(Batteriegesetz) geregelt sind. Aber ja, müssen auch zurückgenommen werden.
Der Gedanke ist immer derselbe, aber Lobbyverbände wehren sich soweit sie können. Sowas wie Pfand auf Saftflaschen zum Beispiel. Pappe und so wird ja im Supermarkt auch Angeboten. Da stehen nach der Kasse ja diese Mülleimer die oftmals maßlos überfüllt sind.