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  • SnekZone@lemmy.blahaj.zone
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    2 days ago

    Für den Fall, dass das so viel heißt wie: “40mbit waren versprochen, aber der Anbieter liefert nicht.” möchte Ich alle, die an diesem Problem aktuell leiden, erinnern, dass in solchen Fällen Anträge auf Preissenkungen gestellt werden können. Wie hoch die Erfolgsquote ist, kann Ich allerdings nicht sagen.

    (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/internetanschluss-zu-langsam-oder-ausgefallen-was-betroffene-tun-koennen-12763)

    Falls Ich nur zu unversiert bin, um dieses MichMich zu verstehen, kp, fühle deinen Schmerz.

    • Sailing7@lemmy.ml
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      2 days ago

      Hierzu: Ein lieber Gruß der Bundesnetzagentur:

      https://breitbandmessung.de/desktop-app

      Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind Ihre Rechte deutlich erweitert worden. So können Sie, wenn Sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung Ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.

      Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt und zu einer Minderung oder einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, hat die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgelegt.

      […]

      Mit der Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung. Im Rahmen einer Messkampagne können Sie die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten Ihres Internetzugangs im Up- und Download ermitteln. Diese können Sie mit den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten vergleichen. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Zwischen den Messtagen ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten, darüber hinaus ist eine Verteilung der Messungen über den Messtag vorgesehen.

      Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der Desktop-App hinterlegt, so dass Sie lediglich die Messungen nach den Anweisungen durchführen müssen. Am Ende einer Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen.

      Weitere Informationen zum Thema Minderung finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur. www.bundesnetzagentur.de/internetgeschwindigkeit

      […]