• Karl_der_Kleine@feddit.org
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    2 days ago

    X Beliebige Personen: “Niemand muss in Deutschland Obdachlos sein, es ist eine Entscheidung der Personen”

    Jobcenter und Arge: *Halte mein Beamtenmikado*


    Kleine Persönliche Anekdote:

    1. ich verliere meinen Job mit der Frist von einem Monat und muss wegen Trennung umziehen (Kaution, anschaffungen usw)
    2. ich stelle umgehend meinen Antrag auf ALG1
    3. es passiert nichts und mir geht das Geld aus
    4. ich frage nach einem Vorschuss. Antwort: dazu muss erst der Antrag bewilligt sein, damit wir eine Berechnungsgrundlage für den Vorschuss haben. (Ist ja nicht so, als wenn anhand meiner Beschäftigungsnachweise klar ist dass ich Geld bekomme und die den Überschuss der Vorrauszahlung eh zurückfordern können und werden…)
    5. Ihr Clownsnasen, wenn der bewilligt ist dann habe ich mein Geld rückwirkend innerhalb ein paar Tagen, ich brauche es aber JETZT!
    6. Dann müssen sie sich an das Jobcenter wenden wegen Finanzieller Notlage
    7. Ok, mega unangenehmen, aber ich mache einen Termin
    8. Jobcenter: “Tut mir Leid, um ihnen Finanzielle Unterstützung zu gewähren benötigen wir ihr derzeitiges Einkommen” (Ergo mein ALG1) Ja genau du Professor, deswegen bin ich ja zu Ihnen geschickt worde. “Tut mir leid, erst wenn der Antrag durch ist können wir Prüfen ob Sie Anspruch und eine Finanzielle Notlage haben” (Achso?? Meine Kontoauszüge mit nem Fetten Minus und die Tatsache dass ich nich weis wie ich meine Miete nächste Woche Zahlen soll reichen also nicht für eine Finanzielle Notlage??)
    9. “Ja, ihre Situation ist nicht so toll. Aber wir können ihnen nicht helfen, fragen Sie doch mal Freunde und Familie…”
    • RoflmasterBigPimp@feddit.org
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      2 days ago

      Alter Falter das ist aber derbe scheiße.

      Super Sozialstaat wo der Vorschlag von offizieller Seite ist “Fragen sie wen anders”

      • Cobrachicken@lemmy.world
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        2 days ago

        Keiner will da arbeiten, also sind da primaer die, die fuer nix anderes taugen, oder die ihre Zeit da absitzen, bis sie fuer was anderes “qualifiziert” sind.

    • You@feddit.org
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      2 days ago

      Das hat wohl die BA vermurkst. Und das ist auch nicht ungewöhnlich. Es kommt wirklich darauf an, welches Amt bearbeitet. Und es ist einfach kafkaesk :(

      Ich hatte da mal eine Antwort eines Sachbearbeiters der BA an einen Kollegen kopiert, der von seiner Dienststelle die Anweisung hatte, die Leute alle an das JC zu verweisen:


      Grundsätzlich ist eine Bewilligung nur nach Vorlage aller benötigten Dokumente etc möglich. Das wäre die reguläre endgültige Bewilligung.

      Davon gibt es zwei Ausnahmen: Die Vorschussbewilligung nach §42 SGB I, wenn die Leistungshöhe nicht abschließend ermittelt wurden ist. Das kann erfolgen, wenn

      -Lohnabrechnungen/Entgelte fehlen

      -Lohnsteuerklasse oder Kindermerkmal noch nicht feststehen

      -Einschränkungen in der Verfügbarkeit/Arbeitszeit unklar sind

      -Nebenverdienst noch nicht geklärt ist.

      Kannst du also nutzen, wenn ein Anspruch nachgewiesen wurde und der Beginn der ALG-Zahlung auch feststeht, also nur die genaue Höhe unklar ist. Im absoluten Notfall kannst du dir da sogar ein Bemessungsentgelt Pi mal Daumen ausdenken.

      Alternativ gibt es die vorläufige Bewilligung nach §328 SGB III. Die kann man nutzen, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt oder der Anspruchsbeginn noch nicht feststeht, weil

      -Arbeitsbescheinigung fehlt

      -Ersatz-Unterlagen unvollständig sind

      -die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt grundsätzlich noch ungeklärt ist.

      Leistungen auszahlen in Fällen, in denen keine Bewilligung möglich ist, ist vom Gesetz nicht abgedeckt. Ich schluder jetzt mal ein bisschen, weil ich mir nicht die Finger wundtippen will, aber: “Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach” (§42 (1) S.1 SGB I) und “die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen” (§328 (1) Nr.3 SGB III) beziehen sich beide auf den Anspruch, der in §137 SGB III geklärt ist: Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer

      1. arbeitslos ist,

      2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und

      3.die Anwartschaftszeit erfüllt hat.

      Das sind die Grenzen der vorläufigen /Vorschuss-Bewilligung.


      Vielleicht kann hier jemand damit mal etwas anfangen.

    • Das Känguru@feddit.orgB
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      2 days ago

      manuell editiert weil hier geschmacklos


      Ursprünglicher Kommentar

      mein Geld

      Ach mein, dein, das sind doch bürgerliche Kategorien.