• superkret@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    40
    arrow-down
    1
    ·
    edit-2
    6 days ago

    Nichtsospaßfakt: “Zumutbar” wird in Deutschland nur über das Gehalt in Relation zum letzten Job definiert, und nach 6 Monaten ist alles " zumutbar".

    Also rein rechtlich könntest du bis in den Hunger sanktioniert werden, wenn du dich weigerst, für einen Mindestlohnjob im Schlachthof ans andere Ende von Deutschland zu ziehen.

        • rumschlumpel@feddit.org
          link
          fedilink
          arrow-up
          16
          ·
          edit-2
          6 days ago

          Komplett unbegrenzt ist das auch nicht. Relevantes Zitat aus § 140 SGB III:

          Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pendelzeit ab mehr als zweieinhalb Stunden als unverhältnismäßig anzusehen. Ein zumutbarer Arbeitsweg ist zudem nicht gegeben, wenn die Pendelzeit mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden pro Tag beträgt.

          SGB lässt sich allerdings relativ leicht ändern, und Gerichtsurteile werden gerade in diesem Bereich ohnehin gerne ignoriert.

            • rumschlumpel@feddit.org
              link
              fedilink
              arrow-up
              6
              ·
              6 days ago

              Alles, aber ich kenne tatsächlich Leute die das freiwillig gemacht haben (allerdings für deutlich mehr Geld als man bei einem Vermittlungsvorschlag-Job bekommt). Die Frage ist eigentlich eher, ob das Jobcenter einen zwingen darf, für einen Job umzuziehen. Mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen eher nicht, bei jungen Alleinstehenden aber wohl durchaus.